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Maßgeschneiderte Lösungen von ESIS e.U. in den Bereichen Photovoltaik, Lichtwellenleiternetze, Projektentwicklung und Unternehmensberatung – von der Planung bis zur Umsetzung mit innovativer Expertise und individueller Beratung.

AGBs

AGB’s Fa. ESIS e.U.
 
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenfür alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Fa. ESIS e.U.
Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers zählen nur, wenn sie von ESIS e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

Vertragsabschluss und Auftragserteilung

  • Nach der Interessensbekundung wird ein freibleibendes Angebot der Firma ESIS e.U. übermittelt. Der Kunde bestätigt dieses Angebot. Durch die Übermittlung oder Annahme des Angebots durch den Kunden wird jedoch noch kein rechtsverbindlicher Vertrag begründet. Ein Vertrag mit der Firma ESIS e.U. wird erst durch die schriftlich übermittelte Auftragsbestätigung von ESIS e.U. rechtsverbindlich.

  • Enthält eine Auftragsbestätigung von ESIS e.U. Änderungen gegenüber der Anfrage oder ursprünglichem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

  • Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Jede schriftliche Kommunikation in Form von E-Mail, SMS und WhatsApp ist für die Vertragserrichtung zugelassen.

  • ESIS e.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

  • ESIS e.U. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte und Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. ESIS e.U. ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 5 Tagen zu widersprechen.

 
Gewährleistung und Schadenersatz

  • Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

  • Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von ESIS e.U. innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel, der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

  • ESIS e.U. hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartende Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

  • Hat ESIS e.U. in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:

    • bei einer Auftragssumme bis 100.000,00 Euro: höchstens 5.000,00 Euro

    • bei einer Auftragssumme über 100.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 20.000,00 Euro.

  • Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

 
Rücktritt vom Vertrag / Terminstornierung / Nichterscheinen zum Termin

  • Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

  • Für Terminstornierungen oder Nichterscheinen zum Termin von schriftlich vereinbarten Aufträgen 48 h vor Auftragsbeginn (24 h = 1 Werktag) verrechnen wir folgende Gebühren: 1 x Tagessatz lt. Auftrag = 8 x € 125,- bzw. mindestens 4 x den Stundensatz von € 125,-

  • Bei Verzug von ESIS e.U. mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

  • Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch ESIS e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist ESIS e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt.

  • Ist ESIS e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt bzw. Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von ESIS e.U. erbrachten Leistungen zu honorieren.

 
Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen

  • Sofern nicht anders vereinbart, wird die für den Vertrag aufgewendete Zeit für Befundungen, Expertisen, Beratungen und Reisezeiten (ausgehend vom Sitz der Fa. ESIS e.U.) mit einem Stundensatz von € 125,- in Rechnung gestellt. Ab der 11. Stunde je Kalenderwoche kommt ein Rabatt von 5 % zur Anwendung.

  • Ein Dienstleistungstag von ESIS e.U. umfasst im Regelfall 8 h und maximal 10 h – Reisezeiten inkludiert.

  • Reisekosten für Leistungen außerhalb des Stadtgebietes von Graz werden wie folgt verrechnet:

    • Amtliches Kilometergeld € 0,50 je km Fahrtstrecke mit PKW vom Firmensitz

    • Sonstige Reisekosten (Taxis, Bahn, Flug, Bus, Parken, etc.) nach Aufwand

  • Sämtliche Preise sind in EURO erstellt.

  • In den angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

  • Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

  • Leistungen werden prompt nach Erbringung oder im Falle einer mehrmonatigen Leistungserstellung, anteilig je Monat, abgerechnet. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das von ESIS e.U. genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

  • Die Preise werden jährlich der Inflation angepasst.

Erfüllungsort

  • Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von ESIS e.U.

  • Erfüllungsort kann auch beim Kunden bzw. Auftraggeber sein und wird in diesem Fall abweichend in der Auftragsbestätigung angegeben.


Geheimhaltung und Schutz vertragsrelevanter Unterlagen

  • ESIS e.U. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

  • ESIS e.U. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist ESIS e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

  • ESIS e.U. behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

  • Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ESIS e.U. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

  • ESIS e.U. ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen ESIS e.U. anzugeben.

  • Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat ESIS e.U. Anspruch auf ein Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von ESIS e.U. genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

  • Personen, die von ESIS e.U. im Rahmen dieses Auftrags vorgestellt oder beim Kunden beschäftigt werden, dürfen im Zeitraum des Auftragsverhältnisses und bis zu 1 Jahr danach nicht direkt von dem betreffenden Kunden beauftragt oder anderweitig beschäftigt werden. Andernfalls kommt der dadurch verursachte Schaden (Umsatzausfall) zur Verrechnung.

Datenschutz

Im Zuge der Auftragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen werden personenbezogene Daten von ESIS e.U. verarbeitet. Dazu gehören:

  • Name/n (Anrede, Titel, Vorname, Nachname) und E-Mail-Adresse/n

  • Firma, Kontaktdaten (Straße, PLZ, Ort, Land, Telefonnummer)

  • Projektrelevante Anmerkungen (Kommentare, Anmerkungen)

Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten gespeichert:

  • Kunden-Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie)

  • Zahlungstransaktionen, Bestellungsdaten, Schriftverkehr

  • Relevante Anmerkungen

 
Diese Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen notwendig. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Gewährung des Datenzugangs an die ESIS e.U. Sublieferanten, die ihrerseits vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung www.esis.energy

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